Die Rechtsanwaltskanzlei Klickow erstreitet ein weiteres rechtskräftiges Urteil (Landgericht Frankfurt am Main, 2-27 O 16/18) gegen die VW-AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung im sog. VW-Abgasskandal.
Urteilstext folgt in Kürze !
Die Rechtsanwaltskanzlei Andreas Klickow hat im sog. Dieselskandal am Landgericht Frankfurt am Main ein weiteres rechtskräftiges Urteil gegen die Volkswagen AG erstritten (Urteil LG Frankfurt am Main vom 04.01.2019 - Az. 2-27 O 16/18 -).
Die VW-AG hat eine zunächst eingelegte Berufung wieder zurückgezogen. Damit gibt die VW-AG indirekt zu, dass es den klagenden Kunden, wie vom Gericht im Urteil bestätigt, sittenwidrig und vorsätzlich getäuscht hatte und dem Kläger daher Schadensersatz schuldet.