Rechtsanwalt Andreas Klickow


Ich freue mich über ihr Interesse an meiner Kanzlei und darf Sie einladen, mich und meine Kanzlei auf den nachfolgenden Seiten näher kennenzulernen.

 

 

Die Interessen meiner Mandantschaft stehen bei mir stets im Vordergrund. Ich garantiere daher eine persönliche und individuelle Betreuung jedes einzelnen Mandanten, vom Erstgespräch bis zum Urteil und darüber hinaus.

 

 

Ich betreue Sie umfassend auf dem Gebiet des Zivilrechts.

 

Als Zivilrecht wird das Gebiet des Rechts bezeichnet, welches die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich - nicht zwingend auch wirtschaftlich - gleichgestellten Rechtssubjekten (natürliche und/oder juristischen Personen) regelt. Davon erfasst sind vor allem die rechtlichen Beziehungen der Menschen untereinander, aber auch zwischen privatrechtlichen juristischen Personen oder zwischen Menschen und Letztgenannten.

 

Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Verkehrszivilrecht und - ordnungswidrigkeitenrecht
  • Reiserecht
  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Ehe- und Familienrecht
  • Vertragsrecht
  • Forderungsmanagment

Aber auch in anderen Rechtsangelegenheiten erfolgt selbstverständlich eine Vertretung.

 

Ich vertrete dabei sowohl Privatmandanten, wie auch Gewerbetreibende.

 

Nach einem unverbindlichen Vorgespräch und einer Erörterung der voraussichtlich anfallenden Kosten für eine anwaltliche Vertretung entscheiden Sie über die Erteilung des Mandats.

 

 

 

 Im Umgang mit dem Mandanten verständnisvoll – in der Sache kompetent und konsequent. 


Newsflash: Rechtsanwaltskanzlei Klickow erstreitet rechtskräftiges Urteil gegen VW AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung im sog. VW Dieselskandal

Landgericht Frankfurt am Main, Az. 2-27 O 16/18


Fluggastrechte bei Verspätung - Entschädigung

Bei großen Verspätungen kann Reisenden nach der EU-Fluggastrechte-VO eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen. Für einen Entschädigungsanspruch muss der verspätete Flug in der EU starten oder in der EU landen und von einer europäischen Airline durchgeführt werden. Außerdem muss die Fluggesellschaft die Verspätung selbst verschuldet haben.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Prüfung Ihrer Ansprüche und deren Durchsetzung gegenüber der Fluggesellschaft.